Ziele des gesetzlichen Arbeitsschutzes 

Der gesetzliche Arbeitsschutz ist eine Reihe von Rechtsnormen, die darauf abzielen, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sicher und gesund sind. Bei diesem Verständnis des Begriffs besteht das Ziel des Arbeitsschutzes darin, zu verhindern, dass die Gesundheit und das Leben eines Arbeitnehmers durch das Umfeld, in dem er tätig ist, geschädigt werden.  

Arbeitsschutzsysteme 

In Polen gibt es zwei Arten des Arbeitsschutzsystems. Dies sind das organisatorische System und das rechtliche System. Ersteres veranschaulicht die Organisation und die Gremien, die an der Umsetzung der Aufgaben im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und an deren Gestaltung beteiligt sind. Das zweite System ist ein integraler Bestandteil des Arbeitsrechts; es zeigt die geltenden Rechtsnormen und ihre Verortung in den Rechtsquellen, die Sicherheit und Gesundheitsschutz betreffen. 

Das Rechtssystem hat seine Rechtsquellen. Dies sind das Arbeitsgesetzbuch und die Verfassung der Republik Polen. 

Verständnis des Arbeitsschutzes 

Arbeitsschutz kann aufgrund der subjektiven Tragweite des Begriffs auf zweierlei Weise verstanden werden: 

  • ein engeres Verständnis, das den Schutz von Bauwerken und die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit umfasst, 
  • ein breiteres Verständnis - einschließlich des Schutzes der Jugend und der Frauenarbeit. 

Arbeitsschutz als Recht und Pflicht 

Waclaw Szubert, polnischer Wirtschaftswissenschaftler, stellvertretender Leiter der Abteilung für Arbeit und Wohlfahrt der Regierungsdelegation für Polen ab Mitte 1943, vertrat die Auffassung, dass der Arbeitsschutz eine Gesamtheit von Systemen (rechtliche, organisatorische, wirtschaftliche und technische Maßnahmen) ist, die dazu dienen, den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten während ihrer Tätigkeit zu gewährleisten. Gleichzeitig wird dieses System als eine Reihe von Einheiten verstanden, die geordnet sind und ein organisatorisches Ganzes bilden, das einem einzigen Zweck dient. 

In Artikel 66 Absatz 1 heißt es: "Jede Person hat das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Die Art und Weise der Verwirklichung dieses Rechts und die Pflichten des Arbeitgebers werden durch das Gesetz bestimmt". Demnach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die oben genannten Bedingungen unter angemessener Nutzung der Errungenschaften von Wissenschaft und Technik zu gewährleisten, um die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmer bei der Arbeit zu schützen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung führt er geeignete organisatorische, vollziehende und vermögensrechtliche Maßnahmen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch. 

Die Verfassung der Republik Polen wird als grundlegender Rechtsakt anerkannt, der das Recht auf hygienische und sichere Arbeitsbedingungen festschreibt. Gemäß Artikel 66 der Verfassung hat jeder Arbeitnehmer dieses Recht. Sie können nachlesen, wie dieses Recht im Gesetz umgesetzt wird. 

Das Arbeitsgesetzbuch ist das Gesetz, das festlegt, welche Pflichten und Rechte für die Bürger in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gelten. In Artikel 207 heißt es, dass der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich ist; er verpflichtet sich, das Leben und die Gesundheit der von ihm beschäftigten Personen zu schützen, indem er für sie sichere und hygienische Arbeitsbedingungen schafft und dabei die Errungenschaften von Wissenschaft und Technik geschickt einsetzt. 

Verfassung der Republik Polen

Besonders wichtige Aufgaben des Arbeitgebers sind: 

  • Sicherstellung, dass Empfehlungen und Anordnungen, Entscheidungen und Reden der für die Arbeitsbedingungen zuständigen Aufsichtsbehörden umgesetzt werden, 
  • die Arbeit so zu organisieren, dass Gesundheit und Sicherheit gewährleistet sind, 
  • Sicherstellung der Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und Erteilung von Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln in diesem Bereich sowie Kontrolle der Durchführung dieser Anordnungen. 

Sicheres und hygienisches Arbeiten ist eine Verantwortung: 

  • wirklich, 
  • unteilbar, 
  • absolut und universell, 
  • bedingungslos, 
  • doppelt qualifiziert. 

Ein Arbeitnehmer, der nicht über die oben genannten Punkte in Bezug auf sicheres Arbeiten unter hygienischen Bedingungen informiert wird, hat die folgenden Rechte: 

  • Das Recht, gefährliche Arbeiten zu unterlassen (auf der Grundlage von Artikel 210 des Arbeitsgesetzes), 
  • Das Recht, das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden (gemäß Artikel 55 § 1 des Arbeitsgesetzes), 
  • Das Recht, gewerkschaftliche Rechtsstreitigkeiten, Interventions- und Beschwerdeverfahren bei der zuständigen Behörde einzuleiten.