Es gibt viele Brandschutzvorschriften, die sich sowohl auf grundlegende als auch auf spezifische Sicherheitsfragen beziehen Feuer.

Die wichtigsten Rechtsakte, die in diesem Bereich anwendbar sind:

  • Gesetz vom 24. August 1991 über den Brandschutz. (Gesetzblatt von 1991, Nr. 81, Punkt 351, in der geänderten Fassung)
  • Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 24. Juli 2009 über die Löschwasserversorgung und Feuerwehrwege. (Gesetzblatt von 2009, Nr. 124, Pos. 1030)
  • Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 7. Juni 2010 über den Brandschutz von Gebäuden, anderen Bauwerken und Flächen (Gesetzblatt von 2010, Nr. 109, Pos. 719)
  • Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 12. April 2002 über technische Anforderungen an Gebäude und ihren Standort (Gesetzblatt von 2002, Nr. 75, Pos. 690, in der geänderten Fassung)

Es gelten auch polnische Normen:

  • PN-92 / N-01256/01 im Thema Sicherheitszeichen. Brandschutz
  • PN-92 / N-01256/02 auf Sicherheitszeichen. Evakuierung
  • PN-N-01256-5 im Thema Sicherheitszeichen. Regeln für das Anbringen von Sicherheitszeichen auf Fluchtwegen und Feuerwegen
  • PN-B-02852: 2001 mit dem Titel Berechnung der Brandlastdichte und Bestimmung der relativen Branddauer.

Nach dem Brandschutzgesetz ist der Eigentümer, Verwalter oder Nutzer des Gebäudes für einen ordnungsgemäßen Brandschutz verantwortlich. Dabei können Sie sich mit externen Brandschutzleistungen aus unserem Angebot unterstützen.

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