Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind entsprechende Qualifikationen erforderlich, die auf der Grundlage einer Ausbildung in diesem Bereich erworben werden - ein Studium, ein Studium, einschließlich eines Aufbaustudiums, ein Studium und dann ein Praktikum im Rahmen davon Vollzeitbeschäftigung, d. h. es wird ein Vertrag über einen Job benötigt.

Mindestens Hauptschulabschluss und der Titel Arbeitssicherheitstechniker sind Voraussetzung, die besten Aussichten haben aber diejenigen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Der Karriereweg eines Arbeitsschutzbeauftragten beginnt mit einem Inspektor, dann einem Oberinspektor, einem Spezialisten, einem Oberspezialisten und einem Chefspezialisten.
Besonders:

  • ein Inspektor ist eine Person, die den Beruf eines Gesundheits- und Sicherheitstechnikers ausübt
  • Ein leitender Inspektor ist eine Person, die den Beruf eines Technikers ausübt und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügt oder über eine Hochschulausbildung oder ein postgraduales Studium verfügt
  • Fachkraft ist eine Person mit Hochschul- oder Aufbaustudium sowie mindestens 1 Jahr Praktikum im Gesundheits- und Sicherheitsdienst
  • ein hochrangiger Spezialist ist eine Person, die mindestens über eine Hochschulausbildung oder ein Aufbaustudium und mindestens 3 Jahre Berufspraxis verfügt
  • Der Hauptspezialist ist eine Person, die eine Hochschulbildung in einem bestimmten Studienbereich oder einer bestimmten Spezialisierung, ein Aufbaustudium und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung hat

Derzeit ist die Erlangung der Qualifikationen nicht kompliziert. Es gibt viele Schulen, die umfassende Kurse für diejenigen anbieten, die in den Beruf einsteigen möchten.

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