Bei einem Arbeitsunfall ist eine Unfalluntersuchung durchzuführen. In unserem Zentrum unterstützen wir Sie umfassend in diesem Bereich und unsere Spezialisten sorgen dafür, dass die Arbeiten nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden.

Gemäß den Vorschriften, einschließlich Art. 3.Abschnitt 1. des Gesetzes vom 30. Oktober 2002 über die Sozialversicherung, Arbeitsunfälle, definieren wir einen Unfall, der mit der Ausführung der Anweisungen des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zusammenhängt - alltägliche Tätigkeiten oder wenn der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten auf dem Weg zwischen ihnen zur Verfügung steht der Sitz des Unternehmens und die mit der ausgeübten Funktion verbundene Arbeitsstätte.

Die Unfallnachsorge umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Vorschriftsmäßige Qualifizierung des Ereignisses - Angabe, ob der Unfall ein Arbeitsunfall ist, einem Arbeitsunfall gleichgestellt ist, ein Weg- oder Wegunfall, ein Unfall mit Beteiligung der Unfallversicherung oder ein Unfall ist bei der landwirtschaftlichen Arbeit
  • Feststellung der Umstände der Unfallursachen, die für Entschädigungsleistungen erforderlich sind
  • Festlegung von Schlussfolgerungen und vorbeugenden Maßnahmen, die darauf abzielen, das Auftreten ähnlicher Unfälle am Arbeitsplatz in Zukunft zu verhindern

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung, die alle oben beschriebenen notwendigen Schritte umfasst. Wir stellen Arbeitgebern und zuständigen Behörden Nachunfalldokumentationen zur Verfügung. Bei uns wird das Verfahren immer zeitnah und korrekt durchgeführt.

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