Ein Gesundheits- und Sicherheitsfachmann ist eine Person, die über die entsprechende Ausbildung und Praxis verfügt, um in diesem Beruf zu arbeiten. Besonders:

  • Ein Spezialist ist eine Person mit Hochschul- oder Aufbaustudium und mindestens 1 Jahr Praktikum
  • ein hochrangiger Spezialist ist eine Person, die eine Hochschulbildung in einem bestimmten Studienbereich oder einer bestimmten Spezialisierung, ein Aufbaustudium und mindestens 3 Jahre Praxis hat
  • Der Hauptspezialist ist eine Person mit einer Hochschulausbildung in einem bestimmten Studienbereich oder einer bestimmten Spezialisierung, einem Aufbaustudium und mindestens 5 Jahren Praxis

Laut Gesetz ist eine Fachkraft für Sicherheit und Gesundheitsschutz verpflichtet, die Empfehlungen umzusetzen, die sich aus Gesetzen und Vorschriften ergeben, darunter unter anderem:

  • ständige Kontrolle der Arbeitsbedingungen
  • Erstellung von Arbeitsplatzrisikobewertungen und Aufbewahrung anderer Arten von Dokumentationen
  • Durchführung von Nachsorgeverfahren
  • Kontrolle der Richtigkeit von Vorschriften im Unternehmen
  • Durchführung von Erst- und Weiterbildungen, Mitarbeiterschulungen
  • Erstellen und Aktualisieren von Verfahren
  • Zusammenarbeit mit Kontrollbehörden
  • Sicherheit im Unternehmen fördern

Derzeit müssen Unternehmer keine eigenen Spezialisten einstellen, sondern können Arbeiten an externe Unternehmen übertragen. Dies gilt für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Es gibt auch andere Anforderungen.

Unsere Mitarbeiter kümmern sich umfassend um den Zustand Ihres Unternehmens im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und wählen im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Regelungen geeignete Lösungen aus. Dadurch kann Ihr Unternehmen danach handeln und ein hohes Maß an Sicherheit für die Mitarbeiter bieten.

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