Ein Arbeitsschutzbeauftragter ist eine Person, die sich beruflich mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz befasst. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Koordination, Überwachung und weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Stand des Arbeitsschutzes im Unternehmen, z. B. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für bestimmte Positionen, Gefährdungsanalysen, Nachsorgeverfahren bei Arbeitsunfällen , Erstellung anderer Dokumente, zur Einhaltung von Vorschriften und zur ständigen Verbesserung des Sicherheitsniveaus am Arbeitsplatz.

Um Inspektor/in im Bereich Arbeitssicherheit zu werden, müssen Sie mindestens eine Fachoberschule in einem bestimmten Fachgebiet absolvieren, optimal ist jedoch ein höheres Studium in der entsprechenden Fachrichtung, da Sie auf dieser Grundlage breitere Qualifikationen erwerben können, die die Titel eines Spezialisten.

  • ein Inspektor ist eine Person, die den Beruf eines Technikers ausübt
  • Ein leitender Inspektor ist eine Person, die den Beruf eines Technikers ausübt und über eine 3-jährige Praxis oder eine Hochschulausbildung oder ein Aufbaustudium verfügt

Wann sollte ein Gesundheits- und Sicherheitsdienst eingerichtet werden?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen können in Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten Aufgaben im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einem externen Mitarbeiter übertragen werden. Ab 100 Beschäftigten ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitsschutzdienst einzurichten. Daher ist es in kleineren Unternehmen nicht erforderlich, Inspektoren einzustellen und einen entsprechenden Dienst zu schaffen. Der Arbeitgeber darf die Aufgaben des Dienstes auch selbstständig wahrnehmen, wenn er eine Ausbildung abgeschlossen hat. Werden am Arbeitsplatz Berufsgefahren festgestellt, kann die Arbeitsaufsichtsbehörde die Schaffung einer geeigneten Dienststelle oder die Aufstockung ihrer Beschäftigtenzahl anordnen.

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