Jeder Arbeitgeber, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, ist verpflichtet, sich um einen angemessenen Schutz seines Lebens und seiner Gesundheit am Arbeitsplatz zu bemühen. Dazu dienen Arbeitsschutzvorschriften, die sichere und hygienische Arbeitsbedingungen an unterschiedlichen Arbeitsplätzen genau definieren.

Pflichten des Arbeitgebers im Bereich Gesundheit und Sicherheit:

  • ist verpflichtet, die Gesundheit und das Leben seiner Mitarbeiter zu schützen
  • ist für den Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich
  • muss die Arbeit im Einklang mit dem Gesetz organisieren
  • auf die diesbezüglichen Bedürfnisse der Mitarbeiter eingehen
  • sich um die Politik zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kümmern
  • Ausführung von Anordnungen, Entscheidungen und Anordnungen von Stellen, die die Arbeitsbedingungen überwachen
  • dem Arbeitnehmer Informationen über Berufsrisiken, mögliche Gefahren für Gesundheit und Leben am Arbeitsplatz und Maßnahmen zur Verringerung und Beseitigung dieser Risiken zur Verfügung stellen
  • Mitarbeiter für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung ernennen
  • Arbeitsplätze und Maschinen richtig ausstatten
  • einen Koordinator benennen, dessen Aufgabe es ist, den Arbeitsschutz zu überwachen
  • bieten Mitarbeitern Erstausbildung und regelmäßige Schulungen an
  • kostenlose Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, Schuhen und Kleidung

Weitere Informationen zu den Pflichten von Unternehmen erhalten Sie von Spezialisten auf diesem Gebiet, auch in unserem Unternehmen. Wir bieten Ihnen immer eine umfassende Unterstützung im Zusammenhang mit der Umsetzung der obligatorischen Aktivitäten im Einklang mit dem Gesetz.

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