Die Sicherheit am Arbeitsplatz liegt in erster Linie in der Verantwortung des Arbeitgebers, aber auch der Arbeitnehmer - Ausbildung und Umsetzung des Wissens in die Praxis.  

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet: 

  • die Mitarbeiter regelmäßig in den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften schulen, 
  • die Arbeitnehmer mit den für ihre Arbeit geltenden Sicherheitsvorschriften vertraut zu machen, 
  • Anweisungen und Hinweise zur Arbeitssicherheit geben, 
  • dem Arbeitnehmer unentgeltlich Schutzkleidung zur Verfügung stellen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert. 

Die Schulungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 

  • Erstausbildung - der Mitarbeiter sollte diese vor Arbeitsbeginn erhalten, 
  • Regelmäßige Schulungen - regelmäßige Schulungen, um das erworbene Wissen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Erinnerung zu rufen und zu vertiefen. 

Ein solcher Kurs sollte während der Arbeitszeit stattfinden, und alle Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen. 

Dienst für Gesundheit und Sicherheit: 

  • Wenn ein Unternehmen mehr als hundert Beschäftigte hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Dienst für Sicherheit und Gesundheitsschutz einzurichten, der sich um die Sicherheitsschulung kümmert und dafür sorgt, dass alle die besprochenen Vorschriften einhalten.  
  • Hat das Unternehmen weniger als hundert Beschäftigte, muss der Arbeitgeber eine Person benennen, die für die Schulung der Beschäftigten und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist und als Dienst für Sicherheit und Gesundheitsschutz fungiert. 
  • Hat ein Unternehmen jedoch bis zu zwanzig Beschäftigte, kann der Arbeitgeber als Verantwortlicher für die Ausbildung und die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften fungieren. Auch wenn es sich bei den Beschäftigten ausschließlich um Minderjährige oder Behinderte handelt, nimmt der Arbeitgeber diese Funktion wahr.  

Erste Hilfe am Arbeitsplatz 

Erste Hilfe am Arbeitsplatz

Nach dem Arbeitsgesetzbuch muss der Arbeitgeber neben der Verpflichtung zu Gesundheits- und Sicherheitsschulungen eine Person oder eine Gruppe von Personen benennen, die im Falle eines Unfalls Erste Hilfe leisten und im Falle eines Brandes oder einer notwendigen Evakuierung der Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz reagieren können. 

Schulungen für Verwaltungs- und Büropersonal 

Einige Arbeitsplätze, z. B. in einem Büro, haben eine niedrigere Gefährdungskategorie und sind daher von der obligatorischen Ausbildung in Sicherheit und Gesundheitsschutz ausgenommen. Zu diesen Arbeitsplätzen gehören Betriebe, die höchstens der dritten Gefahrenkategorie angehören und bei denen die Unfallrate und die Gesundheitsrisiken gering sind. Dazu gehören: 

  • Bekleidungsherstellung, 
  • Lederherstellung, 
  • Gastronomie, 
  • Computer- und Elektronikfertigung, 
  • Bildung, 
  • Kultur- und Unterhaltungsaktivitäten, 
  • Detektiv- und Sicherheitstätigkeiten, 
  • Finanzen und Versicherungen, 
  • Immobilienmarkt, 
  • Verwaltungs- und Büroarbeiten. 

Sollte die mit der Leistung von Erster Hilfe beauftragte Person über eine besondere Qualifikation verfügen?  

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die für die Erste Hilfe verantwortliche Person eine entsprechende Ausbildung absolviert hat und in ihrer Tätigkeit voll kompetent ist.  

Zum Schluss noch eine wichtige Information: 

Schutzkleidung für gefährliche Arbeiten
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schulungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz durchzuführen, 
  • Ein Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer nicht gestatten, eine Arbeit auszuführen, wenn dieser nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügt und nicht in Sicherheit und Gesundheitsschutz geschult wurde, 
  • Die Nichteinhaltung der Vorschriften wird mit einer Geldstrafe geahndet, 
  • Verstöße des Arbeitnehmers gegen die Regeln und Vorschriften können zur Beendigung des Vertrags führen, 
  • Vernachlässigt der Arbeitgeber die Gesundheits- und Sicherheitspflicht, kann der Arbeitnehmer den Vertrag sofort kündigen. 

Fragen und Antworten

Wer ist verpflichtet, die Mitarbeiter in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz zu schulen?

Es ist die Pflicht jedes Arbeitgebers, den Arbeitnehmer in den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften des Arbeitsplatzes zu schulen. Im Gegenzug ist der Arbeitnehmer dafür verantwortlich, sie einzuhalten.

Sind in allen Sektoren Schulungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz erforderlich?

Es gibt einige Arbeitsplätze, die höchstens unter die dritte Gefahrenkategorie fallen und für die daher keine Verpflichtung zu einem Sicherheitstraining besteht. Zu dieser Kategorie gehören z. B. Verwaltungs- und Bürotätigkeiten, Gastronomie, Detektivarbeit oder Finanzwesen. 

Wer kann Schulungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz anbieten?

Je nachdem, wie viele Mitarbeiter das Unternehmen beschäftigt, muss dies ein spezialisierter Dienst für Sicherheit und Gesundheitsschutz, ein vom Arbeitgeber benannter Mitarbeiter oder der Arbeitgeber selbst sein, wenn er nicht mehr als zwanzig Mitarbeiter beschäftigt. 

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