Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind eine Reihe von Vorschriften, die angeben, wie die zugewiesenen Aufgaben an verschiedenen Arbeitsplätzen sicher und hygienisch ausgeführt werden können. Die für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zuständige Stelle ist die Nationale Arbeitsinspektion (PIP).
Grundlegende Arbeitsschutzvorschriften finden sich im Arbeitsgesetzbuch, Abschnitt X. Sie sind auch in vielen Verordnungen enthalten, darunter der Verordnung über den allgemeinen Arbeitsschutz (Gesetzblatt 1997, Nr. 129, Pos. 844 mit spätere Änderungen) sowie in den Polnischen Normen.
Die Vorschriften definieren unter anderem Folgendes:
- Durchführung von ärztlichen Untersuchungen der Mitarbeiter
- Mitarbeiterschulungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Belästigung und schädliche Faktoren in der Arbeitsumgebung
- junge Arbeitskräfte einzustellen
- Schutz der Frau
- Berufsbedingte Krankheit
- Unfälle bei der Arbeit
- Angestelltenbonus
Gemäß den Vorschriften kann der Arbeitgeber Aufgaben des Arbeitsschutzes auf externe Fachkräfte für Sicherheit und Gesundheitsschutz übertragen, die nicht am Arbeitsplatz beschäftigt sind, aber die diesbezüglichen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen auch mit den geltenden allgemeinen und spezifischen Vorschriften für einen bestimmten Arbeitsplatz vertraut gemacht werden, für die eine Erstausbildung und regelmäßige Schulung vorgesehen ist.
Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ermöglicht es, die Zahl der Arbeitsunfälle zu minimieren und das Risiko von Berufskrankheiten zu senken. Arbeitgeber, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit Geldstrafen rechnen.
Arbeitsschutzvorschriften gelten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, die verpflichtet sind, diese gewissenhaft einzuhalten.
Rechtsgrundlage: Gesetz vom 26. Juni 1974, Arbeitsgesetzbuch, konsolidierter Text: Journal Der Gesetze von 1998, Nr. 21, Punkt 94 mit Änderungen Die Regelungen finden sich insbesondere in Art. 100 § 2 Nummer 3 ArbGB, Art. 211-212 des Arbeitsgesetzbuches
Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften einzuhalten.
Der Arbeitnehmer muss insbesondere:
- die für ihn geltenden Sicherheitsvorschriften kennt sowie an Schulungen und Unterweisungen auf diesem Gebiet teilnimmt, hat er sich außerdem Prüfungen zur Überprüfung seiner Kenntnisse zu unterziehen
- erfüllen ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Arbeitsschutzes und befolgen gegebenenfalls zusätzliche diesbezügliche Empfehlungen ihrer Vorgesetzten
- kümmere dich um die Werkzeuge, Geräte und Maschinen, die du verwendest, sowie um Ordnung am Arbeitsplatz
- Verwenden Sie kollektive Schutzmaßnahmen, einschließlich Kleidung und Schuhwerk, die für den Arbeitsplatz geeignet sind
- müssen sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ärztlichen Erst-, Wiederholungs- und Folgeuntersuchungen sowie sonstigen ärztlichen Untersuchungen unterziehen
- bei einem Arbeitsunfall, bei Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Menschen, hat er unverzüglich seinen Vorgesetzten zu benachrichtigen und seine Mitarbeiter vor der Gefahr zu warnen
- aktiv mit Vorgesetzten und dem Arbeitgeber zusammenarbeiten, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu verbessern